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Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Installation von MultiSoft Office 7.x. Diese Lizenzbedingungen werden bei Aufruf des Installationspaketes automatisch angezeigt und müssen bestätigt werden, um die Software zu installieren.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden.

Allgemein

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person, im Folgenden auch "Benutzer" genannt) und der Firma JB Software Joachim Burger (im Folgenden auch „Ersteller" genannt) für das Produkt MultiSoft Office 7.x für Windows, die Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format (im Folgenden "Software" genannt). Die Software umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zu der ursprünglich vom Ersteller gelieferten Software. Indem Sie die Software installieren, kopieren, herunterladen, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit den Bestimmungen des Lizenzvertrags und deren Beachtung einverstanden.

Lizenzvertrag (EULA)

Durch diesen Lizenzvertrag gewährt Ihnen der Ersteller ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Recht, die Software gemäß diesen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere gilt:

  • Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit Kopien zu interagieren. Der Ersteller behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
  • Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (Reverse Engineering), zu entschlüsseln, zu extrahieren oder anderweitig zu verändern.
  • Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile davon weiter zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Erstellers weiter zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
  • Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass kein Dritter die Software oder Teile davon und/oder die dazugehörige Dokumentation vervielfältigt.
  • Sie sind berechtigt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der Software und der Dokumentation zu erzeugen und aufzubewahren.
  • Updates der Software (auch wenn sie als Vollinstallation zur Verfügung gestellt werden) dürfen ausschließlich in Verbindung mit einer ungekündigten Service-Vereinbarung zwischen dem Ersteller und Ihnen genutzt werden - mit dem Ende der Service-Vereinbarung endet das Recht, später herausgegebene Updates zu nutzen.
     

Alle eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit hier genannten Marken oder Dienstleistungsmarken.

Unbeschadet sonstiger Rechte des Erstellers erlischt die Ihnen gewährte Lizenz automatisch, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten. Auf diesen Lizenzvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts ist ausgeschlossen. Bei Erlöschen der Lizenz wegen eines Verstosses gegen diese EULAs steht dem Ersteller die vereinbarte Lizenzgebühr bis zum regulären Vertragsende als Schadenersatz zu.

Für den Fall, daß keine Lizenzgebühr vereinbart ist, steht dem Ersteller ein Schadenersatz in Höhe der vollen Lizenzgebühr einer Komplettinstallation für ein Jahr zu.

Prüfung der Lizenzierung

Die Software sendet ausschließlich zur Identifikation und Überprüfung legaler Installationen Emails an den Ersteller, die Angaben zu Datum und Uhrzeit, Seriennummer, Benutzer, Version, Rechnername und Mandant enthalten.

Bei jedem Programmstart wird eine Internetverbindung zum Lizenzierungsserver aufgebaut, um die Lizenzinformationen abzugleichen. Dabei werden keine persönlichen Informationen gesendet, lediglich die Lizenzierung und der Funktionsumfang der Software wird mit den Daten auf dem Server abgeglichen.

Ist keine Verbindung zum Server möglich oder sind keine Freigabeinformationen des Erstellers für die Lizenz auf dem Lizenzserver, wird die Software als Demoversion mit eingeschränkten Funktionen gestartet, sofern die Testzeit nicht bereits abgelaufen ist!

Eingeschränkter Support und Fehlerbehebung

Der Ersteller bietet Supportleistungen hinsichtlich der Software über Dokumentationen und Hilfen im "Online"- oder elektronischen Format. Ein zusätzlicher auf programmtechnische Fragen beschränkter Support wird ausschließlich durch die optionale JB Software Service-Vereinbarung geleistet.

Ein Anspruch auf Updates oder Fehlerbehebung besteht nicht!

Ausfuhrbeschränkungen

Die Ausfuhr der in der Software enthaltenen Verschlüsselungstechnik ist grundsätzlich gem. § 5 AWV i. V. m. mit der Allgemeinen Software Anmerkung (ASA) genehmigungsfrei. Die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegt keinen weiteren Beschränkungen. Beachten Sie bestehende Wirtschaftssanktionen sowie die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Drittstaaten. Hiermit versichern Sie

  • daß Sie die Software oder Teile davon ("beschränkte Komponenten") in kein Land ausführen und keiner natürlichen oder juristischen Person durch Ausfuhr zukommen lassen werden, die den Ausfuhrbeschränkungen unterliegt/unterliegen;
  • daß Sie insbesondere, keine der beschränkten Komponenten in eines der Länder, die den Ausfuhrbeschränkungen unterliegen oder einem wo auch immer sich aufhaltenden Bürger eines dieser Länder, der beabsichtigt, die Produkte in ein solches Land zurück zu übertragen oder zu befördern, an eine natürliche oder juristische Person, von der Sie wissen oder vermuten, daß sie die beschränkten Komponenten zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwenden oder an eine natürliche oder juristische Person, der die Beteiligung an Ausfuhrtransaktionen verboten wurde, ausführen werden;
  • daß weder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle noch eine andere Behörde Ihre Ausfuhrrechte ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat.
     

DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FÜR EINE VERWENDUNG IN GEFAHRENTRÄCHTIGER UMGEBUNG ENTWICKELT ODER HERGESTELLT, IN DER STÖRUNGSFREIER BETRIEB ERFORDERLICH IST, WIE Z. B. IN NUKLEARTECHNISCHEN EINRICHTUNGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN DER FLUGSICHERUNG, IN MASCHINEN ZUR DIREKTEN LEBENSERHALTUNG ODER IN WAFFENSYSTEMEN, IN DENEN EIN AUSFALL DER TECHNOLOGIE DIREKT ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWERWIEGENDEN SCHÄDEN AN SACHEN ODER UMWELT FÜHREN WÜRDE.

Gewährleistung

Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich nutzbare Software. Sie wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung lizenziert. Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Erstellers - sie wird lizenziert, nicht verkauft, verschenkt oder anderweitig überlassen.

Haftung

Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Ersteller haftet nicht für Schäden, die der Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursachen oder erleiden. In keinem Fall haftet der Anwender für entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schäden, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs des Softwareprodukts verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung. Dies gilt auch, wenn der Ersteller von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, daß sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.

 

Villingen-Schwenningen, im Juni 2019

 

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